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Denkmalschutz Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Nach der Auflösung des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg zum 1. Januar 2005 im Zuge der Verwaltungsreform wurden dessen Aufgaben auf die vier Regierungspräsidien im Lande übertragen.
Zuständig für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat Denkmalpflege. Die Denkmaleigenschaft belastet in der Regel die Denkmaleigentümer, weil sie aufgrund der Denkmalschutzgesetze zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet sind. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht beschränken. Dies ist aber nur im Rahmen des Zumutbaren rechtlich zulässig.
Die Sonderbelastung des Denkmaleigentümers beruht auf Art. 14 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, der Sozialbindung des Eigentums. Denkmalschutz kann auch mit allen anderen gesellschaftlichen und privaten Interessen in Konflikt geraten. Als ein öffentliches Interesse ist er dann in einer entsprechenden Entscheidung mit den anderen Interessen abzuwägen. Auf die Zumutbarkeit der Entscheidung für den Eigentümer ist ebenfalls zu achten. |
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