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Die Entsorgung Bauschutt sind mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie Steine, Mauerwerk, Mörtel und Beton. Baustellenabfälle bzw. gemischter Bauschutt sind nichtmineralische Reste von Bauhilfsarbeiten, Baustoffen, Bauzubehör (z. B. Verschnittmaterial, Gummi, Dichtungsmassen, Mineralwolle) sowie nichtmineralische Baubestandteile von Umbau- und Abbrucharbeiten (z. B. Fenster, Türen, Dachrinnen). Nicht dazu zählen schadstoffbelastete Bau-bestandteile, Baustoffe oder Baurückstände (z. B. Teerpappe, Kleber und Glaswolle).
Tipp: Vermischen Sie Ihren Bauschutt nicht mit anderen Abfällen wie z. B. Papier, Holz, Folien usw. Wer Bauschutt in einzelne Abfallarten (Beton, Ziegel usw.) trennt, zahlt erheblich weniger bei der Deponie.
Entsorgung von Asbest Die feinen, mineralischen Asbestfasern sind für das menschliche Auge unsichtbar, können aber aufgrund ihrer Faserstruktur schwere Erkrankungen der Lunge, des Rippen- oder Bauchfells bis hin zum Lungenkrebs auslösen. Asbest zählt deshalb zu den krebserzeugenden Stoffen. Relativ fest gebunden sind z. B. Asbestzementprodukte in Form von Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Fensterbänken, Blumenkästen, Rohrleitungen aus Hoch- und Tiefbau usw. Aber auch Brems- und Kupplungsbeläge, Form- und Dichtungsmassen, Klebstoffe, Fugenkitt oder einige in den 70er Jahren gebräuchliche Fußbodenbeläge enthielten zum Teil Asbest.
Eine relativ schwache Asbestbindung mit einem sehr hohen Asbestanteil (mehr als 60%) haben z. B. Spritzasbest oder Asbestpappen im Bereich des Brand- und Schallschutzes (z. B. Türen, Lüftungen, Isolierungen, Dichtungen u. ä.). Solche Baustoffe dürfen nur von Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden. Nach Erhebungen des Fraunhofer-Instituts für Toxikologie in Hannover sind noch bis zu 800 Mio. Kubikmeter Asbestzement- und Wellplatten im Wohnhaussektor verbaut.
Jährlich dürften daraus etwa 20 bis 22 Mio. Kubikmeter zur Entsorgung anstehen. Mineralwolle-Dämmstoffe Mineralwolle-Dämmstoffe, die nach dem 1. Juni 2000 hergestellt wurden, erfüllen die Kriterien der Gefahrstoffverordnung und gelten als nicht krebserzeugend oder krebsverdächtig. Aus Gründen des Arbeitsschutzes bei der Anlieferungskontrolle wird bei der Entsorgung auf der Deponie nicht nach den sogenannten alten (d. h. krebserzeugend bzw. krebsverdächtig) und neuen Mineralwolle-Dämmstoffen unterschieden. Das bedeutet, dass bei der Entsorgung von Mineralfaserabfällen die Bedingungen der Vorbehandlung, Anlieferung und Abladung auf der Deponie sowie die Genehmigungen einzuhalten sind.
Nachtspeicheröfen
Auf den kreiseigenen Deponien werden keine Nachtspeicheröfen angenommen. Sie sind durch eine vorherige Demontage in ihre einzelnen Bestandteile, wie asbesthaltige Abfälle, Wertstoffe (z. B. Schrott) etc., zu zerlegen und dementsprechend zu entsorgen. Wegen des großen Gefährdungspotentials durch das Freiwerden von Asbestfasern darf die Demontage asbesthaltiger Nachtspeicheröfen nur von fachkundigen Personen unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden. Diese Vorschriften betreffen die Entsorgung aller asbesthaltigen Geräte und Bauteile. Auskünfte, ob der Nachtspeicherofen oder sonstige Geräte überhaupt asbesthaltige Materialien enthalten, kann man beim Hersteller oder bei Elektrofachfirmen erhalten. Dazu sollte man auf dem Typenschild die Seriennummer und das Baujahr ablesen. |
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