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Energetische Fassadensanierung So gut wie alle älteren Gebäude in Deutschland sind sanierungsbedürftig. Natürlich unterscheiden sie sich durch das Ausmaß der im Laufe der Jahre entstandenen Schäden. Gemeinsam haben sie jedoch, dass sie nicht den aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, wie sie die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) vorschreibt, entsprechen.
Zu der Zeit, als sie gebaut wurden, legte man noch keinen gesteigerten Wert auf besondere Maßnahmen zum Wärmeschutz. Deshalb kann die Heizenergie bei solchen Häusern schnell durch Dach, Fenster, Wände und Boden entweichen. Immer dann, wenn ohnehin ein Umbau, eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme ansteht, die nicht unter die sogenannten bedingten Anforderungen der EnEV fällt, lohnt sich die Entscheidung für die energetische Sanierung. Zieht man außerdem in Betracht, dass 2008 der Energiepass bundesweit eingeführt wurde und jeder neue Mieter oder Käufer diesen Energienachweis vom Vermieter bzw. Verkäufer verlangen kann, lohnt sich die vorausschauende energetische Sanierung auf jeden Fall.
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert. Vor Beginn der Sanierung sollte eine Bestandsaufnahme des energetischen Gebäudezustandes (Energiesparberatung) durchgeführt werden, die gleichzeitig auch Voraussetzung für die Beantragung zinsgünstiger Darlehen oder Fördermittel ist. Unbedingt zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten gestellt und genehmigt sein müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich. Da die von staatlicher Stelle gewährten Zuschüsse erheblich sind, sollte man, diese auch in Anspruch zu nehmen. |
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