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Energieausweis Gebäude-Energieverbrauch nachweisen mit dem Energieausweis
Ein nierigerer Energieverbrauch spart Kosten und schont zudem die Umwelt. Außerdem steigern energiesparende Modernisierungsmaßnahmen die Wohnqualität und auch den Wert eines Gebäudes. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von Immobilien festzustellen und ihn durch einen Energieausweis vom Fachmann schriftlich bestätigen zu lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hatte den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises unter der Bezeichnung "Energiepass" für Wohngebäude im Bestand entwickelt und diesen in einem Feldversuch bis Ende 2004 an fast 4.000 Wohngebäuden getestet. In der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern oder Mietern seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies seit dem 1. Januar 2009. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis. Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Neu-Vermietung oder Verpachtung dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:
1. Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis, kurz Verbrauchsausweis, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten drei Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert abweichen. Hier kann man auf dem im Formblatt integrierten "Tacho-Label" nur auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und gegebenenfalls auch Warmwasser schließen und hat eine Vergleichsmöglichkeit des Verbrauchs mit anderen Gebäuden. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.
2. Der bedarfsbasierte Energieausweis
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Das hier verwendete "Tacho-Label" stellt den Primär- und Endenergiebedarf des untersuchten Gebäudes dar. Die Ergebnisse lassen sowohl Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser, den energetischen Zustand des Gebäudes und die CO2-Emissionen zu.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Für Neubauten dürfen weiterhin die nach Landesrecht zugelassenen Personen einen Energieausweis ausstellen. Das sind in der Regel Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung. Für Bestandsgebäude regelt dies die Energiesparverordnung: Für Wohn- und Nichtwohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine Zusatzausbildung absolviert haben oder bauvorlageberechtigt sind. Für Wohngebäude sind auch Innenarchitekten, Handwerksmeis-ter und Techniker im Baubereich mit einer Zusatzausbildung ausstellungsberechtigt. Berater der Energiesparberatung "Vor-Ort-Beratung" des BAFA, Mitarbeiter des Baustoffhandels und der Baustoffindustrie sowie Handwerksmeister und Techniker, die vor dem 25. April 2007 eine bestimmte Zusatzausbildung abgeschlossen haben, sind ebenfalls ausstellungsberechtigt. Generell ist es empfehlenswert, sich vom Aussteller nachweisen zu lassen, dass er oder sie über Erfahrung in der Energieberatung verfügt und sich regelmäßig weiterbildet. |
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