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Immobilien kaufen

Für das Baugrundstück, auf dem die Immobilie steht oder einmal stehen soll, gilt: es sollte angemessen groß, günstig gelegen und bezahlbar sein. Mal abgesehen von persönlichen Wünschen nach der Grundstücksgröße sind in vielen Bereichen Grenzabstände zur Bebauung einzuhalten. Meistens muss man mit dem Gebäude von jeder Nachbargrenze drei Meter Abstand halten. Bei einem durchschnittlich großen, frei stehenden Einfamilienhaus von 10 x 12 Metern müsste das Grundstück mindestens 16 x 18 Meter messen, also 288 Quadratmeter. Fehlt noch der Platz für eine Garage, für einen Auto-Stellplatz und für die Terrasse mit Gartenfläche. Womit man bei ca. 350 qm wäre. Nach oben gibt es keine Einschränkungen - allenfalls finanzielle.

Im allgemeinen unterscheidet man zwischen einfacher, guter und bester Lage. Entscheidend ist das Umfeld, also die umliegende Bebauung und die Infrastruktur. Die beste Lage zeichnet sich durch attraktive Bebauung auf hohem Niveau in der Nachbarschaft sowie durch zu Fuß erreichbare Versorgung mit Ärzten, öffentlichem Nahverkehr, Schulen und Supermarkt aus. Beim Preis orientiert man sich zuerst am Bodenrichtwert. Nach § 196 BauGB sind die Kommunen verpflichtet, durch den Gutachterausschuss Richtwerte anhand von Kaufpreissammlungen zu ermitteln. Die Kaufpreissammlungen entstehen durch Abschriften aller Grundstückskaufverträge. Der Bodenrichtwert ist demnach ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert in Euro bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird für ein Grundstück ermittelt, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Daneben kann man sich durch Studium von Zeitungs- und Internetinseraten einen Überblick über das Marktgeschehen verschaffen.

Wichtig: der Wunschstandort muss finanzierbar sein. Ein vorab von einem qualifizierten Baufinanzierungsfachmann erstellter Gesamtbau-Finanzierungsvorschlag ist hier ratsam. Das kann so manchen Besichtigungstermin ersparen und das weitere Vorgehen vereinfachen. Wenn Sie ein Objekt nicht selbst in Eigenleistung erstellen wollen oder können, bietet sich der Kauf einer gebrauchten Immobilie an. Entweder gehen Sie in dem Fall selbst auf die Suche oder wenden sich an einen Immobilienmakler, nachdem Sie wissen, ob es ein Haus oder eine Eigentumswohnung werden soll, wie groß Ihr neues Heim sein soll und welche Lage und Ausstattung Sie bevorzugen. Eine gebrauchte Immobilie ist in der Regel preiswerter als ein neues Objekt. Dabei kommt es allerdings erheblich auf die Lage an. Nachteile bei einer gebrauchten Immobilie können unter Umständen notwendige aufwendige Renovierungsarbeiten oder Umbaumaßnahmen sein. Was Sie selbst beim Begutachten beachten sollten: Was wurde in den letzten Jahren am Haus erneuert (Dach, Außenfassade, Heizung usw.)? Sind eventuell Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten notwendig?

Lassen Sie sich bei einer interessanten Wohnung auf jeden Fall die Nebenkostenabrechnung zeigen. Fragen Sie unbedingt nach dem aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage. Bei Sanierungen und Reparaturen am Haus wird dieses angesparte Geld verwendet. Ist kein Geld angespart, kann bei großen Sanierungen eine Sonderumlage von allen Eigentümern verlangt werden. Die Instandhaltungsrücklage ist Gemeinschaftseigentum und wird bei Verkauf der Wohnung nicht ausbezahlt. Sie geht entschädigungslos auf den Käufer über. Die Teilungserklärung regelt den Eigentumsanteil und das Zusammenleben im Hause. Lassen Sie sich vor der Beurkundung die Teilungserklärungen aushändigen. Allgemeine Gegebenheiten, auf die man achten sollte: Lage, öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn usw.), Verkehrsanbindung (Bundesstraße, Autobahn usw.), Einkaufsmöglichkeiten (Lebensmittel, Bäcker usw.), Schule und Kindergarten, Freizeiteinrichtungen oder Nachbarschaftsstruktur (Alter, Familie usw.). Bei der Begutachtung des baulichen Zustandes sollte man besonders auf folgende Punkte achten: gibt es Risse in den Wänden, feuchte oder dunkle Stellen an den Wänden, dunkle Flecken am Schornstein, Wasserspuren (Wasserränder oder abgeplatzter Putz) im Keller, Rost und Verfärbungen an Wasser- und Gasleitungen? In welchem Zustand befinden sich: Fenster und Türen, Dach und Dachisolierung, Schornstein, Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Stromverteilung und Stromkabel, Fußböden, Hausanschlüsse wie Gas, Wasser, Strom Heizung, Öltanks, Heizkörper und Leitungen sowie die Ausßenfassade?

Sehen Sie außerdem auf jeden Fall das Baulastenverzeichnis des Hausgrundstückes ein, das bei der Gemeinde geführt wird. Dort sind z. B. Grenzbaurechte, Überwegungsrechte oder Baurechte des Nachbarn auf dem Grundstück eingetragen. Wichtig: egal, wie schön alles auf den ersten Blick war, wenn sich unter der Fasade zuviele Mängel verbergen, ist das nicht mehr O.K. - im Gegenteil, es wird zum K.O.-Kriterium. Lassen Sie den Verkäufer nachbessern oder verzichten Sie auf den Kauf! Da die wenigsten Käufer einer Immobilie selbst vom Fach sind, kann es sehr ratsam sein, bei Kaufinteresse einen Sachverständigen/Gutachter hinzuzuziehen. Dieser hat in der Regel ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss absolviert sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet voruweisen. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis ausreichend sein.

 
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