Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Nicht jedes Projekt bedarf einer Baugenehmigung und nicht jede Baugenehmigung einer Bebauungsplanaufstellung oder -änderung; doch oft ist beides erforderlich. Manchmal genügt ein schon bestehender Bebauungsplan, oft genug muss ein Bebauungsplan dafür aber wenigstens geändert oder sogar erst noch neu aufgestellt werden. Neben Bebauungsplänen haben heute für eine Vorhabenzulassung auch der Flächennutzungsplan und der Regionalplan immer größere Bedeutung, und oft bedarf es sogar einer Änderung, zumindest aber der Beachtung einer Reihe von Fachplänen (Lärmminderungsplan, Abfallwirtschaftsplan, Naturschutzgebietsverordnung, Wasserschutzgebietsverordnung und viele mehr).
Damit muss ein Vorhaben nicht nur innerhalb der Gemeinde, sondern auch noch mit einer Reihe weiterer Planungsträger abgestimmt werden (Nachbargemeinde, Gemeindeverwaltungsverband, Regionalverband), ganz abgesehen von der üblichen Beteiligung einer Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange, von den Unternehmen der so genannten Daseinsvorsorge (Wasser, Strom, Telekommunikation, ÖPNV) über den organisierten Naturschutz bis zu einer Reihe von Verbänden und anderen mehr. Erfahrungsgemäß zählen zu den häufigsten Planungsfehlern unzureichende Grundlagenklärung, sachfremde Einflüsse und falscher Umgang mit vermeidbaren Konflikten. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, Bedingungen und Möglichkeiten ist erste Voraussetzung einer erfolgreichen Planung.
Aber auch die Erfahrung mit entsprechenden Planungsprozessen und das Beherrschen des methodischen Instrumentariums sind heute für jedes größere Bauvorhaben unabdingbar, soll es nicht im Ablauf zu unerwünschten Verzögerungen und Verteuerungen kommen oder das Vorhaben gar ganz scheitern. Nützlich ist – wie bei jedem Bauprojekt auch – ein Netzwerk von Fachleuten, die Hand in Hand arbeiten, Reibungsverluste vermeiden und Effizienz garantieren. Ideal, wenn sie sich nicht erst im Projekt kennenlernen! Bis beispielsweise ein Lebensmittelgroßmarkt heute üblicher Größenordnung errichtet werden kann, bedarf es der Abstimmung mit Gemeinde,
Nachbargemeinden, Planungsverband, Regionalverband, Landratsamt, Regierungspräsidium, Einzelhandelsverband und IHK. Damit das Verfahren bestmöglich läuft, braucht der Bauherr juristische Beratung verschiedener Richtungen. Zunächst sind vor allem Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Baurecht wichtig, in der Durchführungsphase aber auch Fachleute für ziviles Baurecht, schließlich Städteplaner, Lärmsachverständige, Landschaftsplaner, Verkehrsplaner, womöglich Baugrundsachverständige, Altlastensanierer und andere mehr – und schließlich jemand, der all das koordiniert.
Das gilt erst recht für Gewerbe- und Industrieansiedlungen mit ihren oft noch viel größeren Umweltauswirkungen und Zulassungsvoraussetzungen (z. B. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren), abgespeckt aber auch schon für Wohnbauvorhaben. Und mit den ständig wachsenden Genehmigungs- und Planungsanforderungen durch das Europarecht werden die Verfahren weder schneller noch einfacher oder billiger. Kaum ein städtebauliches Projekt, kaum ein Bebauungsplan geht heute noch ohne umfassendes begleitendes Vertragswerk über die Bühne. Das liegt schon an der bekannten Finanznot der Gemeinden, birgt Risiken für deren Unabhängigkeit und Planungshoheit, nützt andererseits aber auch einem geschickten Investor.
Dementsprechend groß ist im Rahmen städtebaulicher Projekte die Bedeutung des Vertragsmanagements – auch dies wieder eine Domäne des Juristen. Dass Rechtsmittelverfahren mit bekannt langer Dauer, aber ungewissem Ausgang, oft das K.O.-Kriterium für einen Standort sind, liegt auf der Hand. Umso größere Bedeutung hat auch die Konfliktmittlung, die Streitschlichtung zwischen verschiedenen Betroffenen schon im Vorfeld jeder prozessualen Auseinandersetzung bis hin zu einer förmlichen Moderation oder Mediation. Planung vom Ergebnis her betrachtet soll daher sein: schnell, ökonomisch, interessengerecht, ausgewogen, rechtssicher und nachhaltig. Planung als Vorgehensweise betrachtet soll außerdem offensiv, strategisch und transparent sein.
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